Rechtliches zum Nichtraucherschutz
Seit dem 01.02.2008 gilt in Sachsen das Nichtraucherschutzgesetz (SächsNSG).
Informationen zum Nichtraucherschutz (Sächs. Staatsministerium für Soziales)*:
| Broschüre Nichtraucherschutz in Sachsen (Fragen & Antworten) |
| Gesetz zum Schutz von Nichtrauchern in Sachsen (SächsNSG) |
| Stand: 12.11.2008 |
Demnach gilt bei allen Veranstaltungen des Faschingsvereins in den Räumen des BC das Rauchverbot! Wir bitten alle Gäste, sich an das aktuell geltende Gesetz zu halten. Der Genuss von Zigaretten u.ä. in den Veranstaltungsräumen und die Raucheraktivität von Minderjährigen generell wird mit Bußgeldern seitens des Freitstaates Sachsen bestraft!
Auf dem Gelände der Ballsäle Coßmannsdorf (BC) wird jedoch eine Rauchermöglichkeit für volljährige Personen in einem bestimmten Bereich (sog. Raucherlounge) eingerichtet. Die entsprechende Kennzeichnung ist dann vor Ort gewährleistet.
Wir wünschen allen Gästen (egal ob Raucher oder Nichtraucher) viel Spaß und Freude in der kommenden Faschingssaison in Freital Hainsberg!
Jahraus, Jahrein! Hinein!
*Externer Bezug, Verantwortlicher: Freitstaat Sachsen - Änderungen vorbehalten
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